RoHS-REACH Konformitätserklärung
Konformitätserklärung – RoHS
Hiermit bestätigen wir die Konformität unserer Produkte entsprechend der RoHS- Richtlinien 2011/65/EU bzw. EU 2015/863 des Europäischen Parlaments.
Konformitätserklärung – REACH
Die Hugo Arens GmbH & Co. KG ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne von REACH ein nachgeschalteter Anwender. Somit unterliegen unsere Erzeugnisse weder einer Registrierungs- und Bewertungs- noch einer Zulassungspflicht. Zudem wird aus unseren Erzeugnissen unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt. Somit unterliegt die Hugo Arens GmbH & Co. KG weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheits-Datenblättern. Nach aktuellem Kenntnisstand werden keine verbotenen Substanzen aus der Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) für die Herstellung unserer Erzeugnisse verwendet.
Informationspflicht nach Artikel 33:
Als Lieferant eines Erzeugnisses unterliegen wir gemäß Artikel 33 der REACH –Verordnung der Pflicht, die Kunden darüber zu informieren, wenn in den gelieferten Erzeugnissen ein/mehrere Stoffe der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von jeweils mehr als 0,1 Massen-% je Teilerzeugnis enthalten ist/sind. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht.
Informationspflicht zu Blei (Pb), CAS-Nr. 7439-92-1
Im Juni 2018 wurde Blei neu in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Damit werden nun alle Ausnahmen bezüglich Blei (Pb) informationspflichtig.
Blei als Legierungselement ist in geringen Konzentrationen überwiegend in Stahl (< 0,35 %), in Aluminium (< 0,4 %), und in Kupfer (< 4 %) vorhanden.
Obwohl diese Konzentrationen nach RoHS-Richtlinien erlaubt sind, fallen folgende Artikel aus unserem Produktkatalog unter diese Informationspflicht:
- Pendellager Nr. 75
- Pendellager Nr. 76
- Reduzierstück Nr. 35
- Gelenkstück Nr. 26
Stand: Februar 2023